Hausordnung

Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Multikulturelle Centrum wird vom MKC Templin e.V. betrieben. Der Verein hat hauptamtlich arbeitende Dienstkräfte eingesetzt, um die ihm übertragenden Aufgaben wahrzunehmen.
  2. Ziel des Vereins ist die Durchführung von Kulturveranstaltungen und der Betrieb eines Kinos und einer Galerie mit Café, um die regionale Kunst- und Kulturszene zu fördern. Der Verein kann seine Räumlichkeiten auch an Dritte vermieten.
  3. Den Anordnungen der Geschäftsführerin und der Mitarbeiter des MKC ist Folge zu leisten. Zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit können die Mitarbeiter des MKC vom Hausrecht Gebrauch machen.

Veranstaltungen

  1. Es dürfen zu den Veranstaltungen des MKC keine Speisen und Getränke zum Verzehr mitgebracht werden, diese können nur im Foyer-Café käuflich erworben werden.
  2. Beim Verkauf von Speisen und Getränken sowie beim Verkauf von Eintrittskarten gilt das Jugendschutzgesetz. Es wird kein Alkohol an betrunkene Personen ausgeschenkt.
  3. Das Gelände des MKC, auf dem die Hausordnung ausgeübt wird, erstreckt sich von der Rasenkante Bürgersteig der PRENZLAUER ALLEE 6, bis 3 Meter vor dem Seeufer des Grundstücks, damit dem gesamten Grundstück der PRENZLAUER ALLEE 6.
  4. Rauchen ist auf dem gesamten Gelände des MKC, mit Ausnahme der Raucherinsel am Hintereingang und vor dem Haupteingang verboten. Ausnahmen können nur durch die Geschäftsführerin oder von ihr autorisierte Personen gestattet werden.
  5. Das MKC und seine Mitarbeiter nehmen auf dem Gelände des MKC und während der Veranstaltungen das Hausrecht war. Störendes Verhalten während Veranstaltungen wird nicht geduldet. Störende Personen werden des Geländes verwiesen.
  6. Fotografieren durch die Besucher, zu privaten Zwecken, während der Veranstaltungen, ist erlaubt, kann aber von den Künstlern untersagt werden.Besucher befinden sich während der Veranstaltung in einer öffentlichen Veranstaltung. Da diese gesellschaftlichen Ereignisse auch von öffentlichem Interesse sind, werden hier oft Fotos oder bewegte Bildaufnahmen durch Vertreter der Medien gemacht. Handelt es sich dabei um allgemeine Darstellungen, in denen die Besucher abgebildet werden, ist dies ohne vorherige Genehmigung zulässig. Werden Besucher während der Veranstaltung einzeln porträtiert, so ist ihre Zustimmung zur Veröffentlichung notwendig, und wird vom Fotografen eingeholt.
  7. Als öffentliches Haus präsentiert sich das MKC stets in einem bestmöglichen Zustand. Gleichzeitig bitten wir die Besucher, die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu verlassen. Für Abfälle stehen Mülleimer bereit. Sollten Getränke oder Ähnliches verschüttet worden sein, bitten wir dies den Kollegen des MKC mitzuteilen.
  8. Das MKC steht Familien und Kindern ausdrücklich offen. Jedoch bitten wir darum, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, um Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen.
  9. Die Mitnahme von Haustieren ist im MKC nicht gestattet.
  10. Die Toilettenbenutzung ist bei freiem Eintritt möglich.
  11. Es stehen im Haus freie Garderoben am Saaleingang zur Verfügung, für die das MKC die Haftung, für das Abhandenkommen oder Schäden an den Kleidungsstücken der Gäste, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter übernimmt. Sollten Mitarbeiter Schäden an den Kleidungsstücken der Gäste leicht fahrlässig verursachen ist die Haftung des MKC ausgeschlossen.Bei Live-Veranstaltungen ist anders als beim Kino, die Garderobe im Foyer abzugeben. Dies geschieht aus Respekt gegenüber den anderen Besuchern bzw. den auftretenden Künstlern. Dazu werden dann gesicherte kostenfreie Garderoben zur Verfügung gestellt. Das MKC haftet gegenüber seinen Gästen, für Schäden an aufbewahrten Kleidungsstücken ebenfalls ausschließlich bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden die wegen leichter Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, an der Garderobe der Gäste entstehen, ist eine Haftung des MKC ausgeschlossen.

Vermietungen

  1. Die Nutzung der Räume des MKC erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Geschäftsführung bzw. mit den beauftragten Mitarbeitern. Die
    Nutzung ist nur zu dem vertraglich festgelegten Zweck möglich. Eine Änderung der Nutzung ist mit dem MKC abzustimmen. Besondere Aktionen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
  2. Es dürfen nicht mehr Personen zur Veranstaltung zugelassen werden als vereinbart. Die vorab festgelegten Bestuhlungspläne sind einzuhalten. Notausgänge und Feuerlöscher sowie Warnschilder dürfen während der Vermietung nicht verschlossen bzw. verstellt werden.
  3. Verwendung von offenem Feuer oder gefährlichen Stoffen ist nicht gestattet.
  4. Den Weisungen der beauftragten Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  5. Der Mieter hat alle notwendigen Genehmigungen, welche für seine Veranstaltung erforderlich sind, selbständig einzuholen und für die
    entsprechenden Stellen bereitzuhalten.
  6. Der Mieter übernimmt die Haftpflicht für Personen und Sachen während der Mietzeit.
  7. Entstandenen Schäden am Mietobjekt sind vom Mieter zu beseitigen, ist dies nicht der Fall, können die fälligen Reparaturen in Rechnung gestellt werden.
  8. Entstandener Müll ist auf eigene Rechnung zu entsorgen.
  9. Es ist darauf zu achten, keine Ruhestörung der Anlieger zu verursachen. Insbesondere nach 22:00 Uhr ist auf die Regulierung der Lautstärke zu
    achten. Fenster zur Straßenseite sind geschlossen zu halten.
  10. Desgleichen sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie für Sonn- und Feiertage zu beachten.
  11. Dekorationsmaterial und kurzfristige Einbauten sind so zu realisieren, dass das Gebäude dadurch keinen Schaden nimmt. Diese sind nach Ende der
    Veranstaltung auch wieder komplett zu entfernen.Das Mietverhältnis kann verweigert werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des MKC zu befürchten ist. Ist der Mietvertrag bereits geschlossen und stellt sich für das MKC erst im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen, ist das MKC dazu berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten.

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung

Templin, 2023
Kathrin Bohm-Berg